Abweichende Prüfungsmodalitäten:
Bitte wenden
Sie sich rechtzeitig an mich, wenn aus
medizinischen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden
Gründen vorhersehbar ist, dass Ihnen das Erbringen
der nachstehend geforderten Leistungen teilweise oder ganz unmöglich sein
wird! In so einem Fall ist es unabdingbar, dass Sie sich raschest auch
direkt an die Uni-Abteilung "Disability & Diversity"
wenden! Bitte beachten Sie jedenfalls, dass bilaterale Absprachen
zwischen Lehrenden und Studierenden zwecks Erlangung von abweichenden
Prüfungsmodalitäten studienrechtlich nicht gedeckt
sind, sofern die Uni-Abteilung "Disability &
Diversity" nicht im Vorfeld informiert wurde.
Aufgabenblätter
Es werden (vermutlich 12 mal) Aufgabenblätter auf der WWW-Seite der
Lehrveranstaltung verlautbart werden, welche dann bis zum jeweils am
Aufgabenblatt angegebenen Datum ausgearbeitet werden sollten.
Ich werde versuchen, jeweils bis längstens Donnerstag morgens ein
neues Aufgabenblatt zu erstellen, welches dann jeweils bis zum Montag in der
folgenden Woche auszuarbeiten ist. (Das Aufgabenblatt für die LVA am MO
17.10.2022 wird also bis DO 13.10.2022 morgens bekanntgegeben werden.)
Ausnahme: Für die LVA am 10.10.2022 ist das Aufgabenblatt bereits am
03.10.2022 verfügbar.
Sie bekunden durch Markieren ("Kreuzerl") einzelner Aufgaben im Abgabesystem, dass Sie
diese Aufgaben derart detailliert ausgearbeitet und verstanden haben, dass Sie
sie an der Tafel vortragen und erklären können, und dass Sie dazu
auch Fragen beantworten können:
Dieses Ankreuzen hat jeweils bis um 23:59 am Tag vor der LVA zu erfolgen.
Änderungen bei den Kreuzerl sind ebenfalls nur bis um 23:59 am
Tag vor der LVA möglich.
In Ihrem eigenen Interesse kann ich Sie nur ersuchen, nicht bis
zur letzten Sekunde mit dem Ankreuzen zu warten. Sofern nicht ein
IT-Problem unsrerseits besteht, wird es keine Nachfristen geben!
Zur Beurteilung der Aufgaben wird die Anzahl der angekreuzten Aufgaben,
die Leistung pro an der Tafel vorgetragener Aufgabe sowie Ihre sonstige
Leistung ("aktive Teilnahme") in der LVA herangezogen.
Egal, wie Sie zur Lösung einer Aufgabe gekommen sind -- Sie
müssen Ihre Lösung jedenfalls detailliert erklären und
Fragen dazu beantworten können! Wenn Sie eine "gefundene"
Lösung nicht verstanden haben, dann lieber nicht ankreuzen, da ein
einziges Kreuzerl weniger viel weniger kritisch ist als eine schlechte
Leistung an der Tafel. Im Klartext bedeutet dies, dass als Extremfall ein
Ankreuzen aller Aufgaben immer noch zu einer negativen Note führt, wenn
die Tafelleistung aufgrund von offensichtlichem Unverständnis
größtenteils negativ ist!
Die Besprechung der Aufgaben beginnt stets pünktlich um 08:00.
Es gelten Kreuze nur, falls Sie auch persönlich
anwesend sind und daher auch an die Tafel gerufen oder anderweitig befragt
werden können.
Pünktlichkeit bei der LVA!
Anwesenheit während der gesamten LVA!
Keine schriftlichen Abgaben von Ausarbeitungen!
Wenn Sie Aufgaben ankreuzen und dann ohne medizinisches Attest oder
anderweitige Rücksprache mit und Zustimmung von mir bei einer der von
Ihnen angekreuzten Aufgaben nicht anwesend sind, werden alle Kreuzerl dieses
Tages gestrichen. Klarerweise hat eine etwaige Rücksprache mit mir vor
dem jeweiligen LVA-Termin zu erfolgen!
Bei der Beurteilung der Aufgaben haben alle Studierenden ein
"Streichresultat": Bei insgesamt N Angabeblättern mit in Summe M Aufgaben
ermittle ich hypothetische 100% der Aufgaben -- im folgenden als "MAX"
bezeichnet -- gemäß der Formel
MAX=(N-1)*M/N.
Bei beispielsweise N=12 und
M=48 würde sich also MAX=44 ergeben. (Natürlich können Sie
weiterhin mehr als MAX Aufgaben erreichen, wenn Sie nie fehlen und immer alle
Aufgaben ankreuzen.)
Jedenfalls sind mindestens MAX/2 viele Aufgaben
anzukreuzen; bei weniger als 50% (relativ zu MAX) an angekreuzten Aufgaben ist
die Teilnote auf die Aufgaben (und damit auch die Gesamtnote für die LVA)
jedenfalls negativ.
Zusätzliche Prüfung
Sofern auf diese Art und Weise alle LVA-TeilnehmerInnen mindestens
fünf Mal beurteilt werden können, kann diese LVA
ausschließlich
anhand der Ausarbeitung der Aufgaben (und ohne weitere Prüfung)
beurteilt werden.
Falls nach der LVA am 09.01.2023 nicht für alle (offenbar noch in der
LVA aktiven) TeilnehmerInnen eine derart ausreichende
Beurteilung absehbar ist, wird es
als zusätzliche Überprüfung der Beherrschung des LVA-Stoffes
am 23.01.2023 während der Zeit der UV eine Klausur zum Stoff der LVA geben
und ich werde wie folgt beurteilen:
Für die Aufgaben sowie auf die Klausur sind jeweils 50 Punkte
erreichbar.
Bei den Aufgaben müssen zumindest 25 Punkte erreicht werden, um die
LVA bestehen zu können.
Abgesehen von dieser Mindestforderung wird bei insgesamt zumindest 50
Punkten die LVA bestanden; bei insgesamt zumindest 90 Punkten
wird die Note SGT1 erreicht.
Bei der Klausur ist ein (beidseitig beschriebener) DIN-A4 Zettel als
Gedächtnishilfe erlaubt. Weitere schriftliche Unterlagen (Bücher,
Skripten, etc.) und sämtliche elektronischen Hilfsmittel
(Laptop, Tablet, Smartphone, ...) sind nicht gestattet.
Covid-19: Falls die LVA wegen der Covid-19
Pandemie oder damit in Zusammenhang stehenden Restriktionen
und Verordnungen nicht oder nur teilweise in Präsenz
unterrichtet werden kann und zu einer
Videokonferenz
ausgewichen wird:
Die Aufgaben sind während der Videokonferenz geeignet zu
präsentieren, etwa durch Teilen des Bildschirms.
Es liegt im Fall einer Videokonferenz in Ihrer Verantwortung,
während der Videokonferenz für die Möglichkeit einer
reibungslosen Interaktion mit mir und den anderen Studierenden zu
sorgen. Erfahrungsgemäß ist eine Teilnahme an
einer Videokonferenz ohne stabile Internet-Anbindung, Mikrofon und
Kopfhörer nicht sinnvoll möglich. Bitte sorgen Sie geeignet
vor, damit eine Videokonferenz nicht an technischen Problemen Ihrerseits
scheitert.
Die Abhaltung der Klausur wird situationsabhängig geregelt. Sofern
eine Präsenzklausur erlaubt ist, wird sie in einem Hörsaal
stattfinden. Gegebenenfalls müssen die Beurteilungsrichtlinien
angepasst werden.
Prüfungsimmanenz: Diese Lehrveranstaltung ist
prüfungsimmanent! Auf Grund des derzeit geltenden Studienrechts
bedeutet dies insbesondere,
dass Anwesenheitspflicht während der gesamten Dauer der
Lehrveranstaltung herrscht;
dass eine Abmeldung ohne Beurteilung nur bis vor dem dritten
LVA-Termin (bis 16.10.2022 um 23:59 Uhr) möglich ist;
dass ab erfolgter Anmeldung und bei nicht rechtzeitiger Abmeldung
auch bei einem späteren Abbruch dieser Lehrveranstaltung eine
Beurteilung an Hand der bis zum Abbruch erbrachten Leistung erfolgt;
in der Praxis bedeutet dies fast immer eine Beurteilung mit NGD5;
dass nach erfolgter Beurteilung eine Verbesserung der erhaltenen
Note nicht mehr möglich ist;
dass bei Nichtbestehen dieser
Lehrveranstaltung die gesamte Lehrveranstaltung in einem
späteren Semester wiederholt werden muß!