Zulassung von Fachhochschulabsolventen

Absolventen von Fachhochschulstudiengängen mit Masterabschluss (fünfjährige Ausbildung) haben die Möglichkeit nach Prüfung der facheinschlägigen Voraussetzungen, direkt in ein Doktoratsstudium eintreten zu können. Für die Absolventen definierter Fachhochschulstudiengänge mit Diplomabschluss (vierjährige Ausbildung) besteht die Möglichkeit eines verlängerten Doktoratsstudiums. Die zusätzlichen Leistungen, die dabei zu erbringen sind, bestehen aus 44 Semesterstunden universitärer Lehrveranstaltungen mit positivem Prüfungsabschluss.

Dieses Stundenkontingent ist unterteilt in Grundlagenfächer (24 Semesterstunden), fachspezifische Ergänzungsfächer (10 Semesterstunden) und Vertiefungsfächer (10 Semesterstunden). Während die letzten beiden Kategorien als Vorbereitung auf das engere Fachgebiet der Dissertation dienen, sind die Grundlagenfächer dem Fachgebiet des FH-Studiengangs zugeordnet. Die Absolventen sollen dadurch den theoretischen Unterbau ihres Fachgebietes auf universitärem Niveau verfestigen.

Das Protokoll über die geplanten Lehrveranstaltungen ist von der Promotionskommission zu genehmigen. Es sei hier nochmals angeraten, dass Kandidaten unabhängig von allen formalen Erfordernissen frühzeitig den Kontakt zu potentiellen Betreuern der Dissertation herstellen, um z.B. auch die geplanten Lehrveranstaltungen mit den Betreuern abzusprechen.

Verordnungen

In der Verordnung (2021) des Bundesministeriums sind jene FH-Studiengänge angeführt, die zu einem (verlängerten) Doktoratsstudium berechtigen. Für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht garantiert. Ebenso ist zu beachten, dass nicht alle Fachrichtungen an der Universität Salzburg angeboten werden.


Helmut A. Mayer
helmut@cosy.sbg.ac.at

Last modified: Oct 28 2021